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Stadtrat stärkt stationären Detailhandel

09. April 2020 | Pressemitteilung CVL

in der Innenstadt, in Littau-Reussbühl und in den Aussenquartieren!

Stadtrat stärkt stationären Detailhandel

Ab dem 1. Mai gilt das revidierte Ruhetags- und Ladenschlussgesetz RLG. Nach Jahren der Stagnation kommen nun endlich minimale Lockerungen im Interesse der Kundinnen und Kunden, Anpassung an die gesellschaftliche Entwicklung und Unterstützung der Unternehmen in Richtung konkurrenzfähiger Rahmenbedingungen. Dies ist ein wichtiger Beitrag für einen attraktiven stationären Detailhandel und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die City Vereinigung Luzern dankt dem Stadtrat. Ohne die Debatte über einen Tourismus-Rayon hätten sich kategorische Gegner nicht bewegt. Mit der Regelung des Abendverkaufes nutzt der Stadtrat nun mutig den Gesetzesspielraum und stärkt den stationären Handel. Dies ist ein starkes Zeichen der Solidarität. In der heutigen Zeit sind solche Entscheide wichtiger denn je!

Der Stadtrat ist mit seinem Entscheid - Abendverkauf in der Stadt Luzern aufgeteilt auf das Gebiet «Innenstadt» am Donnerstag, und den «Stadtteil Littau Reussbühl und Aussenquartiere» am Freitag – dem Antrag der City Vereinigung Luzern gefolgt. Es freut uns sehr, dass mit dieser Entscheidung für den Detailhandel in der Stadt Luzern das Beste aus dem minimalst revidierten Ruhetags- und Ladenschlussgesetz RLG gemacht wurde.

Ab dem 1. Mai 2020 haben die Geschäfte der Innenstadt nun die Möglichkeit, ihre Läden am Donnerstagabend bis 21.00 Uhr zu öffnen. «Wir hoffen sehr, dass möglichst viele Unternehmen den Abendverkauf zumindest bis 20.00 Uhr nutzen, damit der Abendverkauf wieder an das frühere Einkaufserlebnis anknüpfen kann», wünscht sich Josef Williner, Präsident der City Vereinigung. Im Stadtteil Littau Reussbühl findet der Abendverkauf am Freitag statt. Auch das ist für diesen Stadtteil Luzerns eine gewachsene Tradition. Neu findet der Abendverkauf auch in den Aussen- und Wohnquartieren am Freitag statt. Diese Regelung ermöglicht dem Detailhandel vor Ort, sich auf die erhöhten Kundenbedürfnisse an den Wochenenden zu fokussieren. Der Wochenend- und der Grosseinkauf können im eigenen Quartier erfolgen. Am Samstag können die Geschäfte neu überall bis 17.00 Uhr öffnen. Die neuen Öffnungszeiten können ab spätestens 1. Mai 2020 auf der Website der City Vereinigung Luzern www.city-luzern.ch abgerufen werden.

Da auch mit dem revidierten Gesetz die touristischen Öffnungszeiten weiterhin gelten, und auch das Shoppingcenter im Bahnhof Luzern wie bisher einen Sonderstatus geniesst, verfügt die Stadt Luzern nun über das kundenfreundlichste Angebot im ganzen Kanton. «Auch wenn wir nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht habe, hat sich der Einsatz über die letzten Jahre gelohnt», betont CVL Vorstandsmitglied André Bachmann. Einige Punkte, wie zum Beispiel eine fehlende Regelung für Ausnahmebewilligungen, werden schon bald wieder Thema werden. «Es kann ja nicht sein, dass der Regierungsrat nur gestützt auf Notrecht situative Lockerungen oder auch Einschränkungen beschliessen kann. Hier braucht es klare Regeln und Prozesse», kündigt Bachmann die nächste Debatte schon mal an. «Dies ist ein Thema, welches die City Vereinigung Luzern schon längst diskutieren und klären wollte».

Ohne die Initiative für einen Tourismus-Rayon durch Finanzdirektorin Franziska Bitzi und ohne die hervorragende Zusammenarbeit mit der Abteilung Stadtraum und Veranstaltungen von Umwelt- und Mobilitätsdirektor Adrian Borgula wäre diese Lösung nicht möglich geworden.

Der Stadtrat stärkt den stationären Handel in der Stadt Luzern mit dem heute kommunizierten Entscheid zum richtigen Zeitpunkt. Nun sind die Unternehmen gefordert, nach einer hoffentlich zeitnah eintretenden schrittweisen Lockerung der Covid-19-Einschränkungen wieder ein Einkaufserlebnis zu ermöglichen und dabei den neu gewonnen Spielraum zu nutzen! Die City Vereinigung Luzern wird sie darin mit Marketing und Kommunikation unterstützen.

Auskunft erteilt: André Bachmann, Vorstand City Luzern, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Medienmitteilung als PDF

Medienmitteilung der Stadt Luzern