Lockerung der Regeln für Boulevardgastronomie und Läden
Stadt Luzern, 28. Januar 2020
Die Regeln für die Ausgestaltung der Boulevardflächen und deren Bespielung sollen gelockert und den Läden mehr Freiheiten bei der Nutzung der Fläche für Geschäftsauslagen gegeben werden. Damit erhalten die Gastronominnen und Gastronomen mehr Möglichkeiten für eine zeitgemässe und quartierverträgliche Nutzung der Boulevardfläche. Und auch die Läden profitieren von mehr kreativem und unternehmerischem Freiraum.